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Sollte man einer Jugendlichen mit bekannter Allergie gegen Nickel und "Weichmacher" von einer Berufsausbildung als Friseurin abraten?

KomNet Dialog 7408

Stand: 19.03.2009

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Eignungsuntersuchungen

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Frage:

Eine Jugendliche mit bekannter Nickelallergie sowie Allergie gegen "Weichmacher" (Hilfsstoffe in der Gummiverarbeitung; genaue Bezeichnung ist nicht bekannt) interessiert sich für eine Berufsausbildung als Friseurin. Es liegt darüberhinaus keine Hauterkrankung vor. Sollte man von diesem Beruf abraten?

Antwort:

Der Friseurberuf gehört zu den Berufen, bei denen die Gefahr des häufigen und intensiven Nickelkontakts gegeben ist. Nickel wird beispielsweise in Haarpflegemitteln verwendet. Allgemein ist die Nickelallergie die wohl häufigste Sensibilisierung bei beruflich Ekzemkranken. Bei den anerkanten Berufskrankheiten werden unter der Ziffer BK19 die Hautkrankheiten erfasst, die aufgrund ihrer Schwere einen Berufswechsel erfordern. Friseure und verwandte Berufe stellen mit gut 25% (Stand 2005) die mit Abstand größte Gruppe innerhalb dieser Berufskrankheitengruppe dar.

Jugendlichen mit bestehender Nickelallergie ist daher eher vom Friseurberuf abzuraten.

Auf die Informationen der TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen und die Informationen der TRGS 530 Friseurhandwerk weisen wir hin.

Auf die ärztliche Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vor und während der Beschäftigung weisen wir ebenfalls hin.