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Welche Registrierungsfrist wird bei mehrfacher Vorregistrierung eines Stoffes mit unterschiedlichen Registrierungsfristen bei Aufruf des Stoffes angezeigt?

KomNet Dialog 7396

Stand: 14.09.2009

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

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Frage:

Ich habe einen Soff (EC-Nr.: 214-323-1) mit der Registrierungsfrist 31.05.2018 vorregistriert (Bestätigung der Vorregistrierung liegt vor.). Wenn ich diesen Stoff (EC Nr.: 214-323-1) per Suchfeld der ECHA-Homepage aufrufe, wird die Regisrierungsfrist 2010 angezeigt. Wie erkärt sich das? Welche Registrierungsfrist wird bei mehrfacher Vorregistrierung eines Stoffes mit unterschiedlichen Registrierungsfristen bei Aufruf des Stoffes angezeigt? Gilt die Registrierungsfrist individuell nur für den Anmelder?

Antwort:

Die Registrierungsfristen gelten pro Anmelder (juristischer Einheit). Vermutlich haben Sie in der Liste der vorregistrierten Stoffe geschaut. Dort wird nicht nach juristischer Einheit unterschieden, sondern nur gezeigt, ob jemand diesen spezifischen Stoff angemeldet hat. Sicherlich wird es bei den meisten Chemikalien, die in großen Mengen hergestellt werden, so sein, dass es Firmen gibt, die die früheste Registrierungsfrist wahrnehmen müssen. 
Falls Sie Interesse an einer eigenen Registrierung haben, sollten Sie sich erkundigen, was die Teilnahme an solch einer Registrierung kosten kann. Wenn Sie nur die Übergangsfristen in Anspruch nehmen wollen, dann können Sie dies mit der in der Vorregistrierung bestätigten Frist tun.