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Orientiere ich mich für Kupferstaub jetzt an dem AGW für "Allgemeiner Staubgrenzwert"?

KomNet Dialog 7338

Stand: 22.04.2009

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

In der TRGS 900 zuletzt geändert/ergänzt Juni 2008 finde ich keinen AGW für Kupferstaub mehr, orientiere ich mich dann an dem AGW für "Allgemeiner Staubgrenzwert"?

Antwort:

Nein, man kann sich in diesem Fall nicht an dem "Allgemeinen Staubgrenzwert" orientieren, denn der "Allgemeine Staubgrenzwert" beträgt 3mg/m³ für die alveolengängige Fraktion und 10mg/m³ für die einatembare Fraktion (vgl. dazu die Empfehlung der MAK- Kommission mit 0,1mg/m³ gemessen als einatembarer Aerosolanteil). In diesem Fall sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 7 Gefahrstoffverordnung (siehe auch TRGS 400, http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-400.html?__nnn=true&__nnn=true ) die notwendigen Maßnahmen unter Beachtung des Substitutions- und Minimierungsgebotes in eigener Verantwortung vom Arbeitgeber festzulegen. Hilfestellungen zur Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen finden sich in der TRGS 402, http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-402.html?__nnn=true&__nnn=true .