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Ist es möglich, aus persönlichen Gründen während der Schwangerschaft bis 23 Uhr zu arbeiten?
KomNet Dialog 687
Stand: 01.10.2015
Kategorie: Besondere Zielgruppen > Werdende und stillende Mütter > Arbeitszeit- und Ruhepausenregelung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ich habe eine Arbeitszeit, die bis 23.00 Uhr dauert. Aus persönlichen Gründen liegt mir daran, diese Arbeitszeit auch während meiner Schwangerschaft nicht zu ändern! Ist dies möglich?
Antwort:
Gemäß § 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen Schwangere grundsätzlich nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann die zuständige Behörde im begründeten Einzelfall eine Ausnahme nach § 8 Abs. 6 MuSchG unter folgenden Voraussetzungen erteilen:
- Erklärung der werdenden Mutter, dass ein persönliches Interesse an der beantragten Beschäftigung nach 20.00 Uhr besteht.
- Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die beantragte Beschäftigung nach 20.00 Uhr bestehen.
- Zustimmung des/r Betriebsrates/Personalrates/Mitarbeitervertretung