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Was ist der Unterschied zwischen einem ermächtigter Arzt und einem ermächtigter Augenarzt bzgl. der Augenuntersuchung?
KomNet Dialog 677
Stand: 26.05.2006
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Erforderliche Fachkunde, Anerkennungen
Frage:
Was ist der Unterschied zwischen der Untersuchung eines ermächtigten Arztes und eines ermächtigten Augenarztes, Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vorzunehmen?
Antwort:
Regelungen zu Vorsorgeuntersuchungen bei Bildschirmarbeitsplätzen sind in dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, BGI 785, "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 getroffen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen wird unterschieden in Erstuntersuchung und Ergänzungsuntersuchung. Voraussetzung eine Erstuntersuchung vornehmen zu dürfen ist ein entsprechender Qualifikationsnachweis (Ermächtigung) als Arzt für die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen bei Bildschirmarbeitsplätzen (G 37 - Untersuchungen). Ein Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) hat i.d.R. diesen Qualifikationsnachweis. Die Erstuntersuchung beinhaltet u.a. einen Siebtest mit Überprüfung mehrerer Merkmale der Sehfähigkeit und der Augen. Werden bei dieser Erstuntersuchung Auffälligkeiten festgestellt, wird die dann folgende augenärztliche Ergänzungsuntersuchung durch einen ermächtigten Augenarzt durchgeführt. Der Augenarzt übermittelt nach der Ergänzungsuntersuchung die Befunde, eine augenärztliche Beurteilung und Vorschläge für weitere Maßnahmen nur dem überweisenden ermächtigten Arzt. Der ermächtigte Arzt hat unter Einbeziehung der augenärztlichen Beurteilung die ärztliche Bescheinigung auszustellen.
Stand: Februar 2002