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Wann muss die Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung aufgefrischt werden?
KomNet Dialog 6736
Stand: 15.06.2008
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ich habe im Dezember 2007 eine Bescheinigung über die Fachkunde nach StrlSchV vom 20.06.01 erworben/erhalten (Fachkundegruppe 2.1). Wann muss ich diese Fachkunde auffrischen? Wer bietet solche Auffrischungen an?
Antwort:
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung alle fünf Jahre aktualisiert werden. Bei einem Erwerb der Fachkunde im Dezember 2007 muss die Aktualisierung der Fachkunde daher spätestens im Dezember 2012 erfolgen.
Es gibt verschiedene Anbieter von Aktualisierungskursen - eine Übersicht über alle Kurse kann im Internet über die Seite Kompetenzerhalt im Strahlenschutz des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) abgerufen werden.