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Darf ein Fahrer zum Erreichen des Heimatortes die zulässige Lenkzeit um 45 Minuten überschreiten?
KomNet Dialog 6730
Stand: 15.06.2008
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ein Lkw-Fahrer im Fernverkehr hat seine wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden und seine Tageslenkzeit von 9 Stunden erreicht. Der Fahrer steht 45 Minuten vor seinem Heimatort und könnte dort seine Wochenruhezeit einlegen. Darf er in diesem Fall seine Lenkzeit überschreiten?
Antwort:
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (VO) (EG) Nr. 561/2006 darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.
Die wöchentliche Lenkzeit darf gemäß Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 56 Stunden nicht überschreiten.
Die v.g. Lenkzeiten dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Inwieweit eine Situation vorliegt, die eine Ausnahme gemäß Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 rechtfertigt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Eine Überschreitung von 45 Minuten der höchstzulässigen Lenkzeit unter Inanspruchnahme des Artikels 12 VO (EG) Nr. 561/2006 wird erfahrungsgemäß nur in den seltensten Fällen zu rechtfertigen sein.