Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Wer muß die Schaublätter nach der Benutzung aufbewahren?
KomNet Dialog 672
Stand: 15.10.2005
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wer muß die Schaublätter nach der Benutzung aufbewahren?
Antwort:
Das Unternehmen muss die Schaublätter nach der Benutzung mindestens 1 Jahr lang gut geordnet aufbewahren.