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KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Strahlenbelastung von Beschäftigten an Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen erfasst werden?

KomNet Dialog 6707

Stand: 04.11.2008

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Ich arbeite täglich bis zu 12 Stunden an einem Durchleuchtungsgerät eines Flughafens. Habe ich Anrecht auf ein Dosimeter analog einer Krankenschwester in der Radiologie? Gesamtbelastung übers Jahr.... Muss in den Räumlichkeiten ein Messgerät vorhanden sein, das Leckstrahlung der Geräte misst und Alarm schlägt?

Antwort:

An einer Gepäckdurchleuchtungseinrichtung entsteht in der Regel kein Kontrollbereich nach der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ein Kontrollbereich ist ein Bereich, in der eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert im Kalenderjahr erreicht werden kann. Dieser Wert wird in der Regel nicht erreicht. Somit ist es auch nicht erforderlich, die Körperdosis mittels Filmdosismeter der Mitarbeiter zu erfassen.

Es muss auch kein Messgerät vorhanden sein, um die Strahlung zu messen bzw. Alarm auszulösen, da diese Einrichtungen vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre wiederkehrend durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Sollten bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich durch den Betreiber beheben zu lassen.