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Können Sie mir sagen, ob eine Über-/Unterdrucksicherung einer Biogasanlage (in Ex-Zone 1 und 2) als Schutzsystem nach RL 94/9/EG zu zertifizieren ist?
KomNet Dialog 6639
Stand: 15.06.2008
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen
Dialog
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Können Sie mir sagen, ob eine Über-/Unterdrucksicherung einer Biogasanlage (in Ex-Zone 1 und 2) als Schutzsystem nach RL 94/9/EG zu zertifizieren ist? Also z. B. eine Baumusterprüfung benötigt? Die Drucksicherung gleicht den Über-/Unterdruck in Gasspeichern von Biogasanlagen aus und beinhaltet eine Sperrflüssigkeit, um u.a. keinen Sauerstoff hinein zu lassen.
Antwort:
Werden die Über- /Unterdrucksicherungen bestimmungsgemäß ausschließlich zur Regulierung des Über-/-Unterdruckes im Gärbehälter einer Biogasanlage vorgesehen und nicht zum Verhindern einer anlaufenden Explosion, stellen diese Geräte kein Schutzsystem im Sinne der Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) in Verbindung mit der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) dar.
Für die Über-/Unterdruckabsicherung ist vermutlich jedoch die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) i.V.m. der DGRL - 97/23/EG zu betrachten. Entsprechend der Kategorie nach Druckgeräterichtlinie ergeben sich entsprechende Anforderungen.
Weitere Anforderungen an Biogasanlagen werden im Biogashandbuch Bayern angeboten.