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Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die Pausen über ein Zeiterfassungssystem automatisch abzuziehen, auch wenn keine Pausen genommen worden sind?

KomNet Dialog 6626

Stand: 19.10.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die Pausengestaltung. Ist es demnach dem Arbeitgeber erlaubt, die Pausen über ein Zeiterfassungssystem automatisch abzuziehen, auch wenn keine Pausen genommen worden sind? Der Arbeitnehmer verhält sich gegen das Gesetz, wenn er die Pausen nicht nimmt. Das ist die eine Seite. Und der Arbeitgeber? Ist das gesetzeswidrig?

Antwort:

Da der Arbeitgeber gesetzlich (§ 4 Arbeitszeitgesetz) verpflichtet ist, Pausen im voraus festzulegen und diese auch zu gewähren, ist es erlaubt, die Pausen über ein Zeiterfassungssystem automatisch abzuziehen.

Einen Verzicht eines Arbeitnehmers auf die zustehende Pause sieht das Arbeitszeitgesetz nicht vor. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Gelegenheit einräumen, die Pause zu nehmen und auf den Arbeitnehmer einwirken, dass er diese auch wahrnimmt.

Dieses ist auch für den Arbeitgeber bußgeldrechtlich von Bedeutung, da ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt.

Gemäß  Kommentar zum Arbeitszeitgesetz - ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, kann ein bußgeldrechtlicher Verstoß des Arbeitgebers auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen durch die Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig nicht überwacht, selbst dann, wenn die Arbeitnehmer mit der Nicht- oder teilweisen Nichtgewährung der Pausen einverstanden sind.