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Was passiert, wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass erheblich mehr Tachoscheiben im Fahrzeug sind als für die letzten 28 Tage?
KomNet Dialog 6610
Stand: 01.11.2008
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein
Frage:
Was passiert, wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass nicht nur die Tachoscheiben der letzten 28 Tagen, sondern erheblich mehr Tachoscheiben im Fahrzeug sind? Wo ist das gesetzlich geregelt?
Antwort:
Wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass mehr als die mitführpflichtigen Tachoscheiben im Fahrzeug sind, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gerechnet werden.
Die Mitglieder des Fahrpersonals (Fahrer) haben die Originale der Schaublätter und Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr mitzuführen sind, unverzüglich dem Unternehmer zur Aufbewahrung auszuhändigen.
Hinweis: Es handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Mitglied des Fahrpersonals einen Tätigkeitsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Regelungen über Ordnungswidrigkeiten sind im § 21 "Ordnungswidrigkeiten" in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes getroffen. Ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Opportunitätsprinzips.