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Muss für die Abluftanlage einer Lackierzelle ein eigenes Explosionsschutzdokument erstellt werden?

KomNet Dialog 6560

Stand: 01.04.2008

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Für eine neu errichtete Roboter-Lackierzelle haben wir ein Explosionsschutz-Dokument erstellen lassen. Darin werden die Anforderungen an die notwendige Abluftanlage detailliert beschrieben. Müssen wir für die Abluftanlage, die nun in einem zweiten Schritt gebaut wird, ein separates Explosionsschutz-Dokument erstellen, oder reicht es, die Übereinstimmung der Abluftanlage mit der Beschreibung im Explosionsschutz-Dokument der Lackierzelle bestätigen zu lassen?

Antwort:

Nein, für die Abluftanlage ist kein eigenes Explosionsschutzdokument gemäß § 6 "Explosionsschutzdokument" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich.

Zum einen handelt es sich bei der Abluftanlage um eine für die Roboter-Lakierzelle notwendige Einrichtung. Lackierzelle und Abluftanlage stehen miteinander in Wechselwirkung. Sie sind in Bezug auf den Explosionsschutz gemeinsam zu betrachten. Deshalb werden die Anforderungen für die Abluftanlage in der Dokumentation der Lackierzelle auch detailliert beschrieben. Es genügt ein gemeinsames Dokument.

Zum anderen ist es für einen Betrieb ohnehin nicht erforderlich, mehrere Explosionsschutzdokumente zu erstellen. Es genügt ein Dokument, auch wenn mehrere Anlagen mit entsprechendem Risiko vorhanden sind. So können in einem Teil Maßnahmen, die für alle Anlagen gelten, gemeinsam abgehandelt werden. Das sind u. a. die Unterweisungen für die Mitarbeiter. Im anderen Teil werden dann die speziellen Gefahren und Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Bereiche bzw. Anlagen erläutert.

Wird ein solches Dokument offen bzw. erweiterbar gestaltet, so können weitere neue Anlagen darin aufgenommen oder stillgelegte Anlagen daraus entnommen werden. Bei Änderungen kann entsprechend verfahren werden.