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KomNet-Wissensdatenbank
Was ist zu beachten, wenn Änderungen an den Verknotung der Standfüße von Gitterboxen vorgenommen werden sollen?
KomNet Dialog 6529
Stand: 01.09.2008
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir setzen Gitterboxen aus Altbeständen zum innerbetrieblichen Transport ein. Diese sollen nun im Bereich der Verknotung an den Standfüßen geändert werden, damit diese mit Mitgängerflurförderzeugen transportiert werden können. Um hier `auf der sicheren Seite` zu sein, benötige ich Informationen ob und wer diese Änderungen durchführen kann bzw. ob es Normvorgaben gibt? Reicht eine statische Nachbewertung oder müssen Traglastversuche durchgeführt werden? Wer kann in diesem Fall weiterhelfen (Hersteller der Gitterboxen ist unbekannt).
Antwort:
Wenn diese Gitterboxen ausschließlich für den innerbetrieblichen Zweck und nur von handgeführten Mitgängerflurförderzeugen genutzt werden, so reicht der Standsicherheitsnachweis aus.
Die Schweißarbeiten dürfen jedoch nur von einem Fachmann mit einem Schweißzertifikat durchgeführt werden. Siehe hierzu u. a. die Informationen vom Ausschuss für Technik (AfT) des DVS.
Sollten diese Gitterboxen allerdings anders als genannt eingesetzt oder gar anderweitig in den Verkehr gebracht werden, sind Prüfungen nach DIN EN 13626 zu veranlassen bzw. durchzuführen. Weitere Informationen bieten u. a. die Gütegemeinschaft Paletten sowie diese allgmeinen Informationen eines Händlers.