KomNet-Wissensdatenbank
Muss Bienenwachs zur Kerzenherstellung registriert werden?
KomNet Dialog 6517
Stand: 10.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Wir kaufen reines Bienenwachs zur Herstellung von Bienenwachskerzen, zudem produzieren wir in unserer Imkerei selbst Bienenwachs. Haben wir Registrierungspflichten unter REACH?
Antwort:
Bienenwachs ist als Naturprodukt von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen. Wenn Sie für die Herstellung der Kerzen jedoch weitere Stoffe verwenden (z.B. Duftstoffe), müssten diese registriert werden, es sei denn, auch für diese können die in Artikel 2 der REACH-Verordnung genannten Ausnahmenregelungen in Anspruch genommen werden. Für die Registrierung ist der Hersteller bzw. der Importeur (in die EU) der Stoffe verantwortlich.