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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein eingebautes Kontrollgerät auch dann genutzt werden, wenn die Fahrt unter eine Ausnahmeregelung fällt?

KomNet Dialog 6516

Stand: 01.09.2008

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Wenn mit Fahrzeugen, in denen ein analoges oder auch digitales Kontrollgerät verbaut ist, Fahrten durchgeführt werden, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, muss dann das Gerät bedient werden?

Antwort:

Bei analogen Kontrollgeräten kann bei Fahrten, die von einer Ausnahmeregelung erfasst werden, auf das Einlegen einer Diagrammscheibe verzichtet werden.
Bei digitalen Kontrollgeräten gibt es die Möglichkeit über das Menü des Kontrollgerätes auf die Funktion "out of scope" zu wechseln. Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen. Eine Fahrerkarte wird nicht gesteckt.

Aber:

Folgende Fahrzeuge, die von der Pflicht zur Führung eines EG-Kontrollgerätes befreit sind, müssen gemäß § 57a "Fahrtschreiber und Kontrollgerät" der StVZO zumindest mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein:
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
- Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
- zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Der Fahrtschreiber muss vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichen.
Weitere Informationen zur Thematik werden z. B. vom Informationsdienst Verkehrsportal angeboten.

Auf das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen weisen wir hin.