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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen auch für Mietfahrzeuge Bescheinigungen über die berücksichtigungsfreien Tage mitgeführt werden?

KomNet Dialog 6468

Stand: 01.09.2008

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Ein Fahrer wurde vergangene Woche kontrolliert und es wurde beanstandet, dass er keine Bescheinigung der berücksichtigungsfreien Tage bei sich hatte. Er fuhr mit einem angemieteten LKW. Dieser wurde morgens um 7.00 Uhr angemietet und um 11.00 Uhr am selben Tag auf der Autobahn kontrolliert. Wir waren bisher immer der Meinung, ein Mietwagen angemeldet als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug, unterliegt nicht dem EG Recht und man muss die Tachoscheiben der letzten 7 Tage nicht mitführen.

Antwort:

Ja, Fahrer von Mietfahrzeugen unterliegen grundsätzlich den gleichen Aufzeichnungs- und Nachweisvorschriften wie andere Fahrer auch. Nur für Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät gelten besondere Regelungen. Informationen dazu bietet z. B. die IHK Bielefeld in der Präsentation "Die neuen Lenk-und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006" an.

Hinweis: Eine Übersicht der am 31. Januar 2008 in Kraft getreten Änderungen der Fahrpersonalverordnung -FPersV wird auf www.verkehrsrundschau.de angeboten.