KomNet-Wissensdatenbank
Wir haben das Problem, dass die LKW-Fahrer kurz nach der Beladung ihre vorgeschriebene Lenkzeit überschreiten und ihre Ruhezeit einhalten müssen.
KomNet Dialog 6467
Stand: 01.09.2008
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Frage:
Wir haben ein großes Lager, in dem wir täglich an die 100 LKW beladen. Nun haben wir öfter das Problem, dass die LKW-Fahrer kurz nach der Beladung, die für diesen Tag vorgesehen war, ihre vorgeschriebene Lenkzeit überschritten haben und ihre Ruhezeit einhalten müssen. Wir haben zwar eine Regelung mit den Speditionen, dass sie ihre Fahrer nicht so knapp verplanen sollen, diese kann aber nicht immer eingehalten werden. Oft teilt uns der Fahrer die Problematik auch erst nach der Beladung mit, wenn nicht mehr genügend Zeit bleibt zum Parkplatz zu gelangen. Wir suchen nun eine Möglichkeit, dass der LKW nach der Beladung von der Laderampe bewegt werden kann, ohne dass der Fahrer oder wir in rechtliche Schwierigkeiten kommen können. Die LKWs müssten etwa 300 Meter innerbetrieblich zu einem Parkplatz bewegt werden. Sie können nicht an der Rampe stehen bleiben, da sie sonst die weitere Beladung blockieren. Wir suchen nun nach einer praktikablen Lösung für diesen Fall.
Antwort:
Der Begriff der Ruhezeit ist im Artikel 4 der VO Nr. 561/2006/EG definiert:
g) "tägliche Ruhezeit" den täglichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige tägliche Ruhezeit" und eine "reduzierte tägliche Ruhezeit" umfasst; - "regelmäßige tägliche Ruhezeit" eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss;
- "reduzierte tägliche Ruhezeit" eine Ruhepause von mindestens 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden;
h) "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst; - "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden;
- "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;
Unter Berücksichtigung der v. g. Definitionen müssen die unter Artikel 8 der VO Nr. 561/2006/EG genannten Regelungen zur Ruhezeit eingehalten werden.
Um zu bewerten, ob die erforderlichen Ruhezeiten eingehalten werden, ist es daher in der Regel nötig den Zeitraum von mehreren Tagen in die Bewertung einzubeziehen.
Unter Artikel11 der VO Nr. 561/2006/EG ist eine Ausnahmeregelung aufgeführt:
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.
Ob von dieser Ausnahmeregelung auch im Anschluss der von beschriebenen Ladetätigkeiten Gebrauch gemacht werden darf, ist eine Entscheidung im Einzelfall. Wir empfehlen die Angelegenheit ggf. im direkten Kontakt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW: Bezirksregierung, Straßenverkehrsamt) zu klären.