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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Heizelementsysteme mit einem CE-Zeichen versehen werden oder nur die Eimzelkomponenten?

KomNet Dialog 6444

Stand: 04.08.2008

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Wir sind Hersteller von Heizelementen und liefern auch zusätzliche Komponenten, wie Temperaturregelgeräte und Anschlußkabel. In letzter Zeit vermehren sich die Anfragen bezüglich der Liefermöglichkeit von angepassten Systemen (bestehend aus Heizelement + Anschlußkabel + Regelgerat) auf entsprechenden Applikationen. In den meisten Fällen fügen unsere Kunden zu dieser Konstellation ein Werkzeug hinzu. - Muss ein solches System erneut ein CE-Zeichen erhalten oder ist es ausreichend, wenn jede einzelne Komponente vorab geprüft worden ist? - Wer ist für die durchgehende elektrische Sicherheit der Anlage zuständig, wenn diese neu entstandene Anlage Teil einer Maschine wird.

Antwort:

Durch das Zusammenfügen von Bauteilen entsteht ein elektrisches Betriebsmittel, das als Einheit (Heizelementsystem) in den Verkehr gebracht werden soll. Dieses Heizelementsystem ist wiederum mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, auch wenn die Bauteile bereits CE-Kennzeichnungen aufweisen. Derjenige, der die Bauteile zu einem Heizelementsystem zusammenfügt, ist Hersteller dieses neu entstandenen Heizelementsystems. Er hat demnach für dieses Heizelementsystem

- gemäß 1.ProdSV i.V.m. Anhang III B der Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) eine Konformitätserklärung zu erstellen,

- technische Unterlagen gemäß Anhang IV Nr. 3 der Richtlinie 2006/95/EG zusammenzustellen und

- das neuentstandene Heizelementsystem mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.

Wird dieses Heizelementsystem in eine Maschine eingebaut, so hat der Maschinenhersteller für diese Maschine insgesamt eine Konformitätserklärung entsprechend der 9. ProdSV i.V.m. der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) auszustellen und auch der Maschine beizufügen. Mit dieser Konformitätserklärung bestätigt der Maschinenhersteller, dass die Maschine, einschließlich des eingebauten Heizelementsystems, u.a. der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Auch für die durchgehende elektrische Sicherheit der Maschine ist somit der Maschinenhersteller zuständig.