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Muss ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein?
KomNet Dialog 6435
Stand: 04.08.2008
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Muss ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein?
Antwort:
Ein EG Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind (Artikel 3 Abs.1 (EWG) Nr. 3821/85).
Ausgenommen von der oben genannten Verordnung sind:
Fahrzeuge, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden (Artikel 3 Buchstabe d (EG) Nr. 561/2006)
Der Einbau eines eichfähigen Fahrtenschreibers nach § 57a StVZO für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber bleibt jedoch verpflichtend.
Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Feuerwehr und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (§ 57a Abs.1 StVZO).