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Sind auf Sicherheitswerkbänke mit Rückluftführung noch die im BArbBl. 7-8/1998 genannten Anforderungen anzuwenden?
KomNet Dialog 6405
Stand: 01.02.2008
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Herstellung von Zytostatika in der Krankenhausapotheke - hier Personenschutz: gibt es für Sicherheitswerkbänke mit Rückluftführung noch Ausnahmegenehmigungen, unter denen diese Werkbänke noch genutzt werden können. Sind die im BArbBl. 7-8/1998 genannten "Anforderungen an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung für Arbeiten mit krebserzeugenden Zytostatika" noch aktuell?
Antwort:
Grundsätzlich müssen Sicherheitswerkbänke beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen an eine Fortluftanlage angeschlossen sein. Hierbei wird die abgesaugte Luft nicht in den Arbeitsraum zurück-, sondern weggeführt. Nur bei gleichzeitiger Anwendung eines behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkannten Verfahrens gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist auch die Nutzung des Umluftverfahrens mit Rückführung der gefilterten Luft in den Arbeitsraum möglich.
Die im BArbBl. 7-8/1998 S. 69, ber. 12/1998 S. 73, 3/2000 S. 65 beschriebenen Anforderungen an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung für Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Zytostatika sind weiterhin aktuell.
Ausführliche Informationen zur Thematik bietet u. a. die Veröffentlichung "Sicherheitswerkbänke für Zytostatika – ein wichtiges Schutzinstrument im Gesundheitswesen" an. Weitere Hinweise können dem Leitfaden "Tätigkeiten mit Zytostatika" entnommen werden.