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Welche Prüfungen müssen wir als Betreiber an pneumatisch angetriebenen Ex-Staubsaugern nach Betriebssicherheitsverordnung durchführen?
KomNet Dialog 6332
Stand: 01.01.2008
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Prüfungen (1.4.3)
Frage:
Explosionsgeschützte Staubsauger Welche Prüfungen müssen wir als Betreiber an pneumatisch angetriebenen Staubsaugern durchführen , um der Betriebssicherheitsverordnung genüge zu tragen? Reicht es die Ableitfähigkeit der Zubehörteile und den Potenzialausgleich am Gerät zu prüfen oder sind noch weitere Prüfungen notwendig?
Antwort:
Pneumatisch angetriebene Sauger haben im Regelfall keine elektrischen Zündquellen, weil sie speziell für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Aber: Jeder Sauger hat mechanisch bewegte Teile; und die können je nach Materialauswahl und Konstruktion und je nach Einsatz bei Ablagerungen, bei Abnutzungserscheinungen oder bei Beschädigungen, z. B. bei Verformungen, sehr wohl Zündquellen erzeugen. Auch kann z. B. ein Lager heißlaufen.
Hierzu muss zunächst der Hersteller in der Betriebsanleitung eine Aussage zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, zu üblichen Abnutzungserscheinungen, zu Inspektions- und Wartungsintervallen, zu den dann auszuführenden Prüfungen und zu den sonstigen Voraussetzungen am Betriebsort machen. Ist das Gerät in irgendeiner Art und Weise beschädigt, hat es z. B. eine Beule, dann wird man sofort eine Instandsetzung veranlassen müssen.
Von daher wird es im Regelfall auch erforderlich sein, das Gerät längstens alle drei Jahre wiederkehrend einer besonderen Prüfung in Bezug auf den Explosionsschutz durch eine befähigte Person zu unterziehen. Nur so ist letztendlich eine Zündquellenfreiheit zu gewährleisten,
Die Ableitfähigkeit von Zubehörteilen ist im übrigen nicht nur ein Detail, das wiederkehrend zu prüfen ist, sondern dies muss bereits nach der Montage gewährleistet sein. Werden solche Zubehörteile montiert, die nicht ausdrücklich vom Inverkehrbringer als zulässig beschrieben werden, so steht die Konformität des Gerätes insgesamt infrage.
Im Sinne der TRBS 1201 Teil 1 "Prüfkonzept" könnte der Betreiber z. B. beschreiben, dass er Ableitfähigkeiten wiederkehrend prüft und auf Basis von Wartungs- und Instandhaltungsplänen die Herstelleranforderungen aus der Betriebsanleitung einhält.