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KomNet-Wissensdatenbank

Sind der Tachometer und das digitale Kontrollgerät eine Einheit?

KomNet Dialog 6323

Stand: 04.01.2008

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Sind der Tachometer und das digitale Kontrollgerät eine Einheit? Wenn nicht, könnte es doch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Beispielsweise fahre ich nach Tacho 80 km/h und das digitale Kontrollgerät könnte 90 km/h schreiben. Darum bin ich der Meinung, das digitale Kontrollgerät darf auch nur das aufzeichnen, was ich auf dem Tacho ablesen kann? Wenn nicht Sie, dann können Sie mir bestimmt sagen wo ich mich informieren kann!

Antwort:

Die an das digitale Kontrollgerät gestellten technischen Anforderungen sind im Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 niedergelegt.


Der digitale Tachograph ist ein Kontrollgerät nach der EG Verordnung 1360/2002 Anhang IB. Aufgabe des Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Es besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber (Sensor) und einer Fahrzeugeinheit.


Der intelligente Geschwindigkeitsgeber (Sensor) wird am Fahrzeuggetriebe verbaut und mit dem Tachographen über eine verdrillte Sensorleitung nach DIN 72551 und entsprechender EMV - Normen (RL 2004/104/EG) verbunden.

Die Geräte führen Selbstteste durch.


Das digitale Kontrollgerät speichert die gefahrene Geschwindigkeit nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert sekundengenau.