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Sind Polydimethylsiloxan und daraus hergestellte Dichtstoffe (z.B. Silicone) registrierungspflichtig?
KomNet Dialog 6321
Stand: 10.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Sind Polydimethylsiloxan und daraus hergestellte Dichtstoffe (z.B. Silicone) registrierungspflichtig?
Antwort:
Polydimethylsiloxan ist als Polymer selbst nicht registrierungspflichtig. Die genaue Definition eines Polymers unter REACH steht in Art. 3 Nr. 5. Die entsprechenden Monomere müssen aber in der Lieferkette vorher registriert worden sein Art. 6 Abs. 3).
Wenn Sie Polydimethylsiloxan von einem Hersteller/Lieferanten innerhalb der EU beziehen, sind Sie lediglich nachgeschalteter Anwender ohne Registrierungspflicht. Beziehen Sie das Polymer aber direkt von außerhalb der EU, so müssen Sie die enthaltenen Monomere und anderen Stoffe registrieren, wenn diese zu mehr als 2 % im Polymer enthalten sind und die Menge von einer Tonne/Jahr (bezogen auf das jeweilige Monomer bzw. den anderen Stoff) überschritten wird. Hier sind nicht freie Monomere gemeint, sondern die im Polymer chemisch gebundenen Anteile.
Das daraus hergestellte Folgeprodukte (Dichtstoffe) selbst ist nicht registrierungspflichtig, sofern im Prozess nicht ein neuer Stoff hergestellt wird. Bei den weiteren in der Formulierung hinzugefügten Stoffen ist in jedem Fall zu prüfen, ob diese bereits registriert sind (in der EU zugekaufte Stoffe) oder von Ihnen registriert werden müssen (selbst hergestellte/importierte Stoffe).