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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Pflichten ergeben sich beim Lackieren von bedruckten Papieren mit Lacken auf Formaldehydbasis?

KomNet Dialog 6300

Stand: 11.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen

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Frage:

Im Rahmen unserer Tätigkeit lackieren wir bedruckte Papiere. Hierfür kommen Lacke auf Formaldehydbasis zum Einsatz. Beim Trocknen vernetzt der Lack, dennoch gibt das Produkt auch weiterhin Formaldehyd an die Umgebung ab. Welche Pflichten ergeben sich daraus für uns? Sind diese abhängig davon, ob über die Jahresproduktion betrachtet weniger oder mehr als 1 Tonne Formaldehyd freigesetzt wird?

Antwort:

Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bestandteile des Lackes nicht selbst produzieren oder in die EU importieren, sind Sie nur nachgeschaltete Anwender und haben keine Registrierpflichten. Die evt. Freisetzung des Formaldehydes aus den Papieren ist für eine Registrierung gemäß Art. 7 Abs. 1 REACH nicht relevant. Sie müssen die im Titel V der REACH-Verordnung angegebenen Pflichten nachgeschalteter Anwender beachten.