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Worin liegt der Sinn der `Ungleichbehandlung` und die Bevorzugung der Registrierung von Mehrkomponentenstoffen?

KomNet Dialog 6289

Stand: 11.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Weshalb privilegieren die Autoren von RIP 3.10 die Registrierung von Mehrkomponentenstoffen so stark? Zum Beispiel könnte ein Stoff C als solcher mit 90 t/a hergestellt werden und sich ebenfalls in dem mit 90 t/a produzierten Mehrkomponentenstoff C + D befinden und dort einen Anteil von 60 t/a haben. In diesem Fall müssen bei einer Registrierung als Mehrkomponentenstoff nur zweimal die Daten zu den Versuchen > 10 t/a eingereicht werden (wenn die Daten der Hauptkomponenten ausreichen, um das Gefährdungsprofil des Mehrkomponentenstoffes zu beschreiben). Würde man die Hauptkomponenten des Mehrkomponentenstoffes einzeln registrieren, müsste man die Ergebnisse der Versuche > 100 t/a einreichen. Worin liegt der Sinn dieser Ungleichbehandlung und die Bevorzugung der Registrierung von Mehrkomponentenstoffen?

Antwort:

REACH definiert einen Stoff als: „chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können." Daher sind Multikomponentenstoffe, die ja so vorliegen, wie sie hergestellt werden, als solche zu registrieren und nicht ihre einzelnen Komponenten. Diese Definition ist nicht neu, war aber bisher nicht von solcher Relevanz und wurde daher auch nicht immer für alle Altstoffe so angewendet.
Die Regeln zur Identifizierung von Stoffen bringen eine Systematik in die Definition und Benennung von Stoffen insgesamt. Hierbei sollten die Kriterien von Praktikabilität, Konsistenz und Verständlichkeit berücksichtigt worden sein. Wirtschaftliche Aspekte oder Überlegungen, wie am meisten Daten erhalten werden können, sollten hier von untergeordneter Bedeutung gewesen sein.
Unseres Erachtens haben die Autoren der guidance die Registrierung von Mehrkomponentenstoffen mit größerem Gewicht beschrieben, weil sie auf sehr viele Stoffe zutrifft und komplexer ist als für Mono- und Multikomponentenstoffe. Die Autoren werten allerdings die Möglichkeiten der Stoffdefinition nicht, sondern beschreiben lediglich die Leitlinien für ein konsistentes Vorgehen.
Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Registranten, wie er seinen Stoff definieren möchte und er kann sich im Rahmen der Empfehlungen des Leitfadens bewegen oder auch nicht (die guidance documents sind kein Gesetz sondern eine Hilfestellung). Die Registrierung von einzelnen Komponenten eines Multikomponenten Stoffes an Stelle des Multikomponentenstoffes an sich ist möglich, allerdings muss der Registrant damit rechnen, dies begründen zu müssen.
Um die genauen Beweggründe zu erfahren, weshalb die guidance so ist wie sie ist, müssten Sie sich direkt an die EU-Kommission wenden.
Hinweis: Der Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen ist in englischer sowie in deutscher Sprache verfügbar [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 1,7 MB)].