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Fallen Messing-Barren, die in einer Kokillengießerei vergossen werden, auch unter die REACH-Verordnung?
KomNet Dialog 6257
Stand: 11.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Fallen Messing-Barren, die in einer Kokillengießerei vergossen werden, auch unter die REACH-Verordnung? Der Bleigehalt liegt bei 1,4-1,7 %.
Antwort:
Legierungen, wie z.B. Messing, gelten unter REACH als besondere Zubereitungen. Dies bedeutet, dass nicht das Messing, sondern die darin enthaltenen Metalle Kupfer, Zink und auch das Blei registriert werden müssen, wenn die Produktionsmenge pro Metall eine Tonne pro Jahr übersteigt.