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Wie kann ich entscheiden, ob das Gefährdungsprofil eines Mehrkomponentenstoffes ausreichend durch die Informationen der Hauptkomponenten zu beschreiben ist?

KomNet Dialog 6254

Stand: 11.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

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Frage:

Wie kann ich zur Registrierung entscheiden, ob das Gefährdungsprofil (hazard profile) eines Mehrkomponentenstoffes ausreichend durch die Informationen zu den Hauptkomponenten zu beschreiben ist? Was ist das Kriterium für „ausreichend”?

Antwort:

Bei einem Mehrkomponentenstoff genügt es nicht, nur die Hauptkomponenten zu beschreiben. Es sind auch die sonstigen Verunreinigungen und für die Stabilität erforderlichen Zusatzstoffe zu berücksichtigen. Soweit diese keinen Einfluss auf die Eigenschaften des gesamten Mehrkomponentenstoffes haben bzw. haben könnten, ist ggf. eine ausreichende Beschreibung über die einzelnen Hauptkomponenten möglich. 
Beim Kriterium "ausreichend" ist zu prüfen, ob alle für die Registrierung erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen zu den Hauptkomponenten vorliegen und diese auch in Zusammenwirkung zutreffend den Mehrkomponentenstoff beschreiben (z. B. wäre eine Änderung der physikalisch-chemischen Eigenschaften aufgrund der Mischungsverhältnisse zu beachten).
Ergänzende Hinweise zu diesem Thema finden Sie im Leitfaden (Technical Guidance document, TGD) des RIP 3.10 Guidance for identification and naming of substances under REACH (Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen), der in englischer sowie in deutscher Sprache verfügbar ist [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 1,7 MB)].