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KomNet-Wissensdatenbank

Fragen zur Registrierung von multi-constituent substances.

KomNet Dialog 6197

Stand: 11.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

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Frage:

In RIP 3.10 (Identification and naming under REACH) wird in Kapitel 4.2.2.1 (Naming convention, Seite 25) gesagt, dass der Name bei multi-constituent substances aus den ENGLISCHEN IUPAC-Namen bestehen soll. Gilt dies nur für die multi-constituent substances und man kann die Registrierung eines `normalen` Stoffes (einer mono-constituent substance) in jeder Amtssprache der EU durchführen oder muss man auch in diesem Fall auf Englisch ausweichen?

Antwort:

In RIP 3.10, Kapitel 4.2.1.1 Naming Concention steht:
"A mono-constituent substance is named after the main constituent. In principle, the name should be given in English language according to the IUPAC nomenclature rules. Other internationally accepted designations can be given in addition."
In wie weit dies mit der "Regulation No 1 determining the languages to be used by the European Economic Community" und deren Ammendments in Einklang steht, müsste im Zweifel noch juristisch geklärt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass RIPs keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, sondern lediglich Hilfen bei der Umsetzung von Gesetzen darstellen.
Ob es sich allerdings lohnt, auf Grund dessen juristisch gegen die EU zu Felde zu ziehen, um z.B. deutsche Bezeichnungen verwenden zu dürfen, sei dahingestellt.