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Wie ist das Verfahren hinsichtlich der Ermittlung der Körperdosis bei `helfenden Personen`?
KomNet Dialog 6152
Stand: 16.01.2008
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wie ist das Verfahren hinsichtlich der Ermittlung der Körperdosis bei `helfenden Personen` (§ 2 Nr.12 RöV). Gefragt ist insbesondere die Art der Unterrichtung gemäß § 25 Abs. 5 RöV und die damit verbundene Dokumentationspflicht, wie in § 35 Abs 9 Satz 1 RöV beschrieben? Es gibt hierzu ein Informationsblatt des LA für Arbeisschutz und Arbeitsmedizin des Landes Thüringen (Nr.23 /03a /02). Sind die dort aufgeführten Regelungen auch analog in NRW anzuwenden?
Antwort:
Im Rahmen der Unterrichtung ist die helfende Person auf die Gefahren durch ionisierende Strahlen hinzuweisen. Die Unterrichtung muss auch die erforderlichen Maßnahmen beinhalten, die angewandt werden müssen, um die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten. Diese Maßnahmen können z.B. das Tragen von Schutzkleidung sein, Hinweise auf bestimmte Aufenthaltsplätze, die vermieden werden sollen oder besondere Verhaltensmaßnahmen, die zu berücksichtigen sind.
Stand: November 2007