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Muss bei der Herstellung einer Essenz aus einem Gefahrstoff die Menge der Essenz oder die der eingesetzten Frischpflanze registriert werden?
KomNet Dialog 6145
Stand: 11.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung
Frage:
Wenn wir eine Essenz aus einem Gefahrstoff herstellen, welche Mengen müssen registriert werden? a) die Menge der eingesetzten Frischpflanze? b) die Menge der Essenz?
Antwort:
Die bei REACH genannten Mengenschwellen beziehen sich immer auf den hergestellten bzw. importierten Stoff. Die Menge der eingesetzten Frischpflanze, aus der ein Stoff gewonnen wird, ist dabei irrelevant. Beim Import von Frischpflanzen, aus denen der Stoff durch Extraktion gewonnen wird, wäre allenfalls der Gehalt des Stoffes in der Pflanze zur Berechnung der Mengenschwellen nach REACH zugrunde zu legen, aber nicht die Menge der Frischpflanzen, da die ja kein Stoff im Sinne der REACH-Verordnung sind.