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Was muss ein Alleinvertreter beim Import von Stoffen aus China beachten?

KomNet Dialog 6142

Stand: 11.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse

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Frage:

Ich möchte als Alleinvertreter nach Artikel 8 für chinesische Exporteure in die EU registrieren. Im diesen Fall muss ich als Vertreter die Verpflichtungen für Importeure erfüllen. Ich habe zwei Fragen. Frage 1. In Artikel 10 „Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen“ steht, das Registrierungsdossier soll enthalten: „Identität des Herstellers/der Hersteller oder des Importeurs/der Importeure gemäß Anhang VI Abschnitt 1“ Welche Informationen (z.B. Name, Anschrift, Kontaktperson) sollen angegeben werden? Diejenigen des chinesischen Exporteurs, meiner Firma, oder die der tatsächlichen Importeure? Frage 2. Es geht um die Menge Ich bekomme Aufträge von zwei chinesischen Kunden A und B , die beide den gleichen Stoff X mit jeweils neun Tonnen exportieren. Muss ich als Vertreter die 9 Tonnen oder die 18 Tonnen (9+9 Tonnen) registrieren. Kann ich für mehrere chinesische Kunden die gleichen Stoffe registrieren?

Antwort:

Wenn Sie nach Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren chinesischen Herstellern zum Alleinvertreter bestellt werden, so müssen Sie alle Verpflichtungen für Importeure erfüllen (s. Artikel 8, Absatz 1 und 2).

Zu Frage 1:

Da Sie gegenüber der Behörde in Helsinki als Registrant auftreten, müssen sich die nach Artikel 10 geforderten und im Anhang VI spezifizierten Angaben (Name., Anschrift, Telefonnummer, Kontaktperson etc.) über den Registrierpflichtigen folgerichtig auf Ihre Firma beziehen.

Zu Frage 2:

Entscheidend unter REACH ist, wieviel Tonnen eines Produktes ein Importeur in die EU importiert, unabhängig von der Anzahl der Lieferanten. Als Alleinvertreter müssen Sie alle Pflichten eines Importeurs erfüllen. Wenn Sie zu einem Stoff mehrere Hersteller vertreten, so müssen Sie für jeden dieser Hersteller getrennte (Vor-)Registrierungen anlegen. D.h., dass Sie zweimal je neun Tonnen des Stoffes X registrieren müssen.