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Handelt es sich beim Transport von Stoffen zu einem Lohnhersteller um ein `Inverkehrbringen`?
KomNet Dialog 6126
Stand: 11.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wie sind unter REACH Stoffe einzustufen, die zu einem Lohnhersteller transportiert werden. Handelt es sich dabei um ein `Inverkehrbringen`?
Antwort:
Inverkehrbringen ist in Art.3, Absatz 12 als "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte" definiert. Daher fällt auch die Lieferung an einen Lohnhersteller unter Inverkehrbringen. Registrierpflichtig ist der Hersteller oder Importeur eines Stoffes (Art. 6). Die Kriterien für Phase-in-Stoffe sind in Art.3, Absatz 20 aufgeführt.