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Müssen Vorregistrierung und Registrierung durch dieselbe Person erfolgen?
KomNet Dialog 6125
Stand: 14.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer
Frage:
Stimmt es, dass die Registrierung durch dieselbe Person erfolgen muss wie die Vorregistrierung? Das heißt, wenn die Fa. X-GmbH vorregistriert, kann die Registrierung nicht durch Vertreter Y erfolgen.
Antwort:
Eine Vorregistrierung verpflichtet zwar nicht zur späteren Registrierung, die Nutzung von Phase-in-Eigenschaften bedingt jedoch eine Pflicht zur Vorregistrierung (Artikel 28). Da in der Verordnung keine Übertragungsrechte von Vorregistrierungen vorgesehen ist, bedingt dies dieselbe juristische Person oder Rechtsnachfolger (was dann aber eine juristische Fragestellung wird). Artikel 4 der Verordnung sieht zwar vor, dass bei der Vorregistrierung ein Dritter als Vertreter benannt wird, der Hersteller/Importeur selbst muss aber der Agentur bekannt sein. Nur wird die Identität anderen Herstellern/Importeuren dann in der Regel nicht bekannt gegeben.