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Kann man bei der Registrierung eines isolierten transportierten Zwischenproduktes auch die Menge eines isolierten Zwischenproduktes registrieren?
KomNet Dialog 6124
Stand: 14.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Konsortiumsbildung zur Registrierung
Frage:
Wenn man ein isoliertes transportiertes Zwischenprodukt in einem bestimmten Mengenband registrieren muss, kann man dann in der gleichen Registrierung auch die Menge eines isolierten Zwischenproduktes registrieren (gemäß OSOR One Substance, One Registration) oder müssen die Registrierungsgebühren doppelt bezahlt werden? Kann man die beiden Fälle auch mit einer vollen Registrierung in dem Mengenband kombinieren?
Antwort:
Sie sollten immer die höheren Anforderungen erfüllen, dann haben Sie alles abgedeckt. D.h. wenn Sie eine volle Registrierung durchführen, ist damit dann auch der Stoff als transportiertes oder betriebsinternes, isoliertes Zwischenprodukt abgedeckt, wenn Sie die Anforderungen für ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt erfüllen, ist damit auch das betriebsinterne Zwischenprodukt abgedeckt. Sie müssen nur darauf achten, dass die Registrierung die Summe der Produktmengen umfasst.