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Gelten die Ausnahmen für nicht-isolierte Zwischenprodukte, wenn Ansätze aus Reaktionsbehältern zusammengeführt werden?
KomNet Dialog 6121
Stand: 14.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Ist es möglich, die Ausnahme der nicht-isolierten Zwischenprodukte in Anspruch zu nehmen, wenn bei einer diskontinuierlichen Produktion mehrere Ansätze direkt aus ihren Reaktionsbehältern zur weiteren Verarbeitung zusammengeführt werden?
Antwort:
Die verschiedenen Arten von Zwischenprodukten unter REACH sind in Art. 3 Nr. 15 definiert. Die entscheidenden Kriterien für nicht-isolierte Zwischenprodukte sind demnach (Nr. 15 a):
-Das Zwischenprodukt verbleibt während des gesamten Produktionsprozesses vollständig innerhalb der (geschlossenen) Syntheseanlage; der Produktionsprozess selbst kann kontinuierlich oder diskontinuierlich ablaufen.
-Das Zwischenprodukt wird nicht in Behältern/Tanks außerhalb der Syntheseanlage (zwischen-)gelagert.
Auch die inzwischen erschienene Anleitung für Zwischenprodukte (Guidance for intermediates, pdf-Datei, 379 kB) zitiert lediglich wörtlich die o.g. Definition aus Art. 3. Ob diese Kriterien eingehalten werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
D.h., nur wenn Sie ihre Ansätze direkt in ihrer geschlossenen Syntheseanlage zusammenführen, können Sie die Regelungen für nicht-isolierte Zwischenprodukte in Anspruch nehmen.