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Sind intermetallische Phasen wegen der Ähnlichkeit mit Legierungen noch Zubereitungen oder ist es ein Stoff?

KomNet Dialog 6115

Stand: 14.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Nach REACH-Verordnung werden metallische Legierungen normalerweise als Zubereitungen angesehen, die nicht gesondert vor- bzw. registriert werden müssen (es ist wohl davon auszugehen, dass die Metalle sämtlich registriert werden). Wie ist die Lage aber bei sog. intermetallischen Phasen, bei denen zwei Metalle wirklich eine Verbindung eingehen, zum Beispiel NiAl3 1,5 Gewichtsprozente oder AlNi als Verbindung (mit Schmelzpunktsmaximum)? Sind das ebenfalls noch Zubereitungen wegen der Ähnlichkeit mit Legierungen oder ist es ein Stoff (da neue chemische Verbindung)?

Antwort:

Intermetallische Phasen mit definierter Zusammensetzung gelten als Stoffe. Sie können daher vorregistriert werden.