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Wie behandelt REACH den Ansatz von Mikroorganismen?

KomNet Dialog 6113

Stand: 14.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Wie behandelt REACH den Ansatz von Mikroorganismen? Reicht für die Befreiung die Ausnahme nach Anhang V Absatz 1, oder sind hier eher Prozesse wie Fermentation gemeint?

Antwort:

Wenn Sie Mikroorganismen anzüchten, greift die Ausnahme nach Anhang V Abs. 1 nicht, da es dort um die nicht beabsichtigte Erzeugung eines Stoffes aus einem anderen durch Umwelteinflüsse (z.B. mikrobiologische Umsetzung) geht. REACH gilt für chemische Stoffe, die in Artikel 3 Abs. 1 als „chemisches Element und seine Verbindungen…“ definiert sind. Ein mikrobiologischer Ansatz ist somit nicht als Stoff definiert. Produzieren Sie jedoch chemische Stoffe mittels mikrobiologischer Verfahren, so trifft auf die so hergestellten Substanzen die Definition eines Stoffes zu.
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