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Können mehrere EU-Fabriken einen Repräsentanten bestimmen, der die (Vor-)Registrierung für die Gesamtheit der Fabriken administrativ durchführt?
KomNet Dialog 6110
Stand: 14.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer
Frage:
Eine Frage zu Registrierungspflichten bzw. wer Registrierungen durchführen muss oder kann: mehrere EU-Fabriken (alle Legal Entities) einer Firma mit nicht EU-Hauptsitz importieren Substanzen, hergestellt von anderen (nicht zu der Firma gehörigen) Produzenten außerhalb der EU. Zu einem großen Teil sind die importierten Substanzen dabei identisch, d.h. mehrere Fabriken importieren Substanzen mit identischer CAS-Nr. Können die Fabriken einen Repräsentanten (z.B. eine Fabrik) bestimmen, der die (Vor-)Registrierung für die Gesamtheit der Fabriken administrativ durchführt? Wie ist in diesem Zusammenhang der Alleinvertreter (Only Representative) zu sehen? Kann dieser nur bestimmt werden, wenn die o.g. Nicht-EU-Firma z.B. eigene Substanzen in die EU importieren möchte (und dann eine der Legal Entities als Only Representative bestimmt)?
Antwort:
Die REACH-Verordnung sieht ausdrücklich die gemeinsame Einreichung von Daten durch einen federführenden Registranten vor. Die entsprechende Regelung finden Sie in Artikel 11. Die einzelnen Fabriken müssen jedoch als Importeure und rechtlich eigenständige Einheiten nach Absatz 1 Satz 3 einige Informationen selbst einreichen.
Weitere Informationen und Abgrenzungen zum Thema eigenständige Einheiten finden Sie auf den Seiten 18 ff und Seite 47 (1.8.4) im Leitfaden Guidance on Registration [englische Version (pdf-Datei, 1,4 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 1,5 MB)] zu finden.
Der Alleinvertreter nach Artikel 8 kann nur als Vertreter für Importeure mit Sitz außerhalb der EU bestellt werden. In Ihrem Fall wäre das die nicht-EU-Firma.