KomNet-Wissensdatenbank
Ab wann könnte man aufgrund einer neuen produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD product and process orientated research and development) die Ware zum Kunden anliefern?
KomNet Dialog 6109
Stand: 15.09.2009
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Frage:
Wir haben bereits Projekte in der Planung für PPORD, wobei die Mengen über 1 Tonne liegen und erst im zweiten Halbjahr 2008 benötigt werden. Eine PPORD-Anfrage ist erst ab 01.06 2008 möglich. Ab wann könnte man auf Grund einer neuen PPORD die Ware zum Kunde geben?
Antwort:
Für neue PPORD-Anfragen ist eine Notifizierung ab dem 01.06.2008 möglich. Wenn Sie bereits jetzt mit den F&E-Aktivitäten beginnen möchten, können Sie unter nationalem Recht eine Anmeldung machen (gem. Richtlinie 67/548/EEC bzw. Chemikaliengesetz). Für laufende F&E-Projekte können bereits vor dem 01. Juni 2008 PPORD Notifications unter REACH gemacht werden, damit diese Projekte nicht unterbrochen werden müssen.
Wenn Sie Kunden in ihre F&E-Projekte einbeziehen, müssen diese als ‚gelistete Kunden’ in der PPORD-Meldung aufgenommen werden. Die Agentur schickt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Meldung eine Nummer und eine Rechnung an Sie. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, werden ggf. weitere Informationen erbeten.
An dem Tag, an dem die Unterlagen vollständig sind UND die Rechnung bezahlt ist, vergibt die Agentur eine Notifizierungsnummer und ein Notifizierungsdatum und schickt sie Ihnen, ggf. zusammen mit Bedingungen für das F&E Projekt. Sie dürfen zwei Wochen nach dem Notifizierungsdatum mit den F&E-Projekten beginnen.
Wenn Sie also am 01.Juni 2008 eine PPORD Meldung machen und sofort die Rechnung bezahlen, die die Agentur Ihnen innerhalb von zwei Wochen schickt, so erhalten Sie im besten Fall insgesamt drei Wochen nach Versenden Ihrer Meldung (Zeit für Überweisung mit eingerechnet) das Notifizierungsdatum und können zwei Wochen später (also in der zweiten Augustwoche 2008) beginnen und die Ware ausliefern.
Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie in den Leitlinien zu den Bestimmungen betreffend die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (englisch, pdf-Datei, 247 kB)
Der Zugang zum REACH-Net – Beratungsservice findet sich unter der Internetadresse www.reach-net.com. Dort kann jeder online in der REACH-Wissensdatenbank recherchieren und - nach einer einfachen, persönlichen Anmeldung - auch neue Fragen an den REACH-Expertenverbund stellen. Dort werden auch die veröffentlichte REACH-Verordnung 1907/2006 (EU-ABl. L 396 vom 30.12.2006) und begleitende Rechtsakte angeboten.
Stand: Dezember 2007
(Basis: cc10626)