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Ist Bitumen registrierungspflichtig?

KomNet Dialog 6104

Stand: 15.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

1. Ist Bitumen als ein in Vakuumdestillation aus Erdöl gewonnenes Material registrierungspflichtig? 2. Ist polymermodifiziertes Bitumen registrierungspflichtig?

Antwort:

Als mittels Vakuumdestillation aus Erdöl gewonnenes Material fällt Bitumen nicht (mehr) unter die Definition eines Naturstoffes nach Art. 3 Nr. 39 der REACH-Verordnung. Es ist ebenfalls nicht in den Stofflisten in Anhang IV genannt bzw. unter die Kriterien nach Anhang V einzureihen; somit ist Bitumen registrierungspflichtig (eine Ausnahme wäre nur das an einigen Orten anzutreffende Natur-Bitumen, das als solches in der Tat natürlich vorkommt).
Soweit es sich bei polymermodifiziertem Bitumen um eine Zubereitung handelt (= Mischung aus Bitumen und Polymeren), muss Bitumen als ein Bestandteil der Zubereitung registriert werden. Ferner sind die Monomeren des Polymeren zu registrieren, sofern dieses selbst hergestellt oder importiert wird s. Art. 6 (3).
Polymermodifizierung kann aber auch Vernetzung oder andere chemische Verbindung zwischen Bitumen und Polymer bedeuten. In diesem Fall wäre ein neuer Stoff entstanden, der ganz normal registrierungspflichtig wäre. Hier käme die Einstufung als Polymer in Betracht, das als solches nicht registriert werden muss. In diesem Fall wären die enthaltenen Monomere und sonstigen Inhaltsstoffe (Bitumen) in den Grenzwerten von Art. 6 (3) zu registrieren, wenn sie nicht von einem vorgeschalteten Akteur in der Lieferkette bereits registriert worden sind.