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KomNet-Wissensdatenbank

Hat die REACH-Verordnung Auswirkungen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

KomNet Dialog 6102

Stand: 15.09.2009

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

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Frage:

Ich habe mir die Frage gestellt, ob die REACH-Verordnung nicht auch Auswirkungen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Ich könnte mir einen kurzen Hinweis auf die REACH-Verordnung innerhalb der AGB (Einkaufs- als auch Verkaufsbedingungen) vorstellen, ohne dass man den Verordnungswortlaut wiedergibt, z.B. dass der Lieferant seine Registrierungsnummer angeben muss.

Antwort:

Die Aufnahme der Forderung zur Mitteilung der Registriernummer in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht sinnvoll, denn die ersten Registrierungsnummern unter REACH sind theoretisch erst ab dem 01.06.2008 verfügbar. Die Registrierungsnummernvergabe kann sich dann für Stoffe im kleinsten Mengenband > 1 Tonne/Jahr bis 2018 hinziehen. Der Hersteller macht sich strafbar, wenn er einen Stoff verkauft, der nach den entsprechenden Fristen nicht registriert ist.
-Bereits angemeldete Stoffe nach Richtlinie 67/548/EWG gelten als registriert. Bis spätestens zum 1. Dezember 2008 weist die Agentur eine Registrierungsnummer zu. Realistisch werden dies die ersten Registrierungsnummern sein, die die Agentur vergibt.
-Für die vorregistrierten Phase-in-Stoffe gelten für die Einreichung der Registrierungsdossiers die in der Verordnung angegebenen mengenabhängigen Fristen.
Eine Registrierungsnummer und ein Registrierungsdatum wird von der Agentur an den Registranten mitgeteilt, sobald das Registrierungsdossier vollständig vorliegt. Die Nummer wird so aufgebaut sein, dass es einen stoffspezifischen und einen firmenspezifischen Nummernteil geben wird.
Tipp: Es ist sinnvoll in Liefer- oder Kaufverträge Klauseln zu REACH aufzunehmen, die dort Mitteilung über Registrierungsstand oder Registrierungsabsichten vorsehen und evt. einen Vertragsrücktritt vorsehen, sollte keine Registrierung zu den angegebenen Fristen erfolgreich abgeschlossen sein. Diese Regelungen können kunden- und produktspezifisch getroffen werden oder Bestandteil von AGB werden.