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Ist Flüssiggas aus verfahrenstechnisch hergestellten Destillaten ein Naturstoff i.S.v. REACH?

KomNet Dialog 6078

Stand: 15.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Fällt Flüssiggas, das aus verfahrenstechnisch hergestellten Destillaten der Erdöl-weiterverarbeitenden Industrie besteht, unter den Begriff „Naturstoff Flüssiggas“?

Antwort:

Nach Artikel 2 Abs. 7 der REACH-Verordnung sind Stoffe, die in Anhang V aufgeführt sind, von der Registrierungspflicht ausgenommen.
In Anhang V sind verschiedene Naturstoffe gelistet, u.a. werden genannt:
Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl, Kohle sowie auch Flüssiggas, Erdgaskondensat und weitere. Flüssiggase sind eine Sammelbezeichnung für verflüssigte Gase, eine Definition gibt die DIN 51 622.
Entsprechen die Flüssiggase z.B. dieser Definition und die verfahrenstechnische Herstellung den Kriterien nach Artikel 3 Nr. 39 (keine chemische Veränderung) ist die Ausnahme von der Registrierungspflicht anwendbar.