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Wie werden unlegierte Halbzeuge unter REACH betrachtet?

KomNet Dialog 6032

Stand: 15.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Zur Herstellung unserer Zinkhalbzeuge (Legierungen, Bänder, Drähte, Anoden, etc.) setzen wir Zink und verschiedene Legierungsmetalle (z.B. Aluminium, Kupfer, Magnesium oder Titan) ein. Bei den legierten Halbzeugen ist die Einstufung nach REACH als Zubereitung relativ eindeutig. Wie verhält es sich aber mit unlegierten Halbzeugen, wie zum Beispiel Zinkanoden, für die galvanische Verzinkung. Hier wird reines Zink aufgeschmolzen und in unterschiedlichte Formen als Anoden gegossen (Platten, Stangen, stückige Anoden). Im Sinne der Definition von REACH handelt es sich eigentlich nicht um Zubereitungen, da hier nur ein Stoff vorliegt. Ein Erzeugnis liegt unserer Meinung auch nicht vor, da nicht die spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt, sondern die chemische Zusammensetzung (in diesem Fall das Zink als einziger Stoff) in größerem Maße die Funktion, in diesem Fall als Korrosionsschutz, bestimmt.

Antwort:

Wenn ein Akteur der Lieferkette einen Stoff bezieht und ihn ohne Zusätze und ohne chemische Umsetzungen nur physikalisch bearbeitet, so bleibt dies weiterhin derselbe Stoff, es sei denn, er formt ihn zu einem Erzeugnis (Artikel 3 Absatz 3). Bei den legierten Halberzeugnissen ist zu prüfen, ob sie bereits ein Erzeugnis aufgrund ihrer Oberflächengestalt ihrer spezifischen Form, Oberfläche oder Gestaltung haben. Der Begriff Halberzeugnisse ist in REACH nicht angesprochen.
Eine Ausnahme ist dann anzunehmen, wenn z.B. ein Metall in kompakter Form bezogen wird und zu einem feinteiligen Pulver verarbeitet wird (RIP 3.10: Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH, Kapitel 4.2.3, [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 1,7 MB)].