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Welche Pflichten haben wir als ausschließlicher Verwender/Verbraucher chemischer Produkte?

KomNet Dialog 6010

Stand: 16.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen

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Frage:

Welche Pflichten haben wir als ausschließlicher Verwender/Verbraucher chemischer Produkte?

Antwort:

Der Verbraucherbegriff unter REACH ist zwar nicht definiert, aber aus den allgemeinen Definitionen von Verbraucher in anderen Regimen und aus dem Rückschluss aus der Definition des nachgeschalteten Anwenders wird klar, dass Verbraucher nur sein kann, wer chemische Stoffe / Zubereitungen nicht gewerblich verwendet. Verbraucher ist also wirklich nur eine Privatperson (z.B. Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes). Für Verbraucher in diesem Sinne gibt es unter REACH keine Verpflichtungen.
Verwenden Sie jedoch chemische Produkte im Sinne des Artikels 3 Absatz 13, sind Sie „nachgeschalteter Anwender“ und haben die Pflichten nach Titel V von REACH zu erfüllen.