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Welche Pflichten entstehen einem Energieversorger, der Erdgas von einem Vorlieferanten bezieht und über das eigene Netz zu den Endkunden liefert?
KomNet Dialog 6009
Stand: 16.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen
Frage:
Welche Pflichten entstehen uns, wenn wir als Energieversorger Erdgas von einem Vorlieferanten beziehen und über unser eigenes Netz an private und industrielle Endkunden weitergeben?
Antwort:
Im Anhang V der REACH-Verordnung finden Sie eine Auflistung von Stoffen, die nach Artikel 2 Abs. 7b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Darunter sind auch: "...die folgenden Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl und Kohle;". Falls dies für Sie zutrifft, besteht keine Registrierungspflicht.