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Kann man auch mehrere unterschiedliche Repräsentanten (Art. 4) haben?
KomNet Dialog 5949
Stand: 16.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen
Frage:
Art. 4 REACH-Verordnung: Kann man auch mehrere unterschiedliche Repräsentanten haben?
Antwort:
Die REACH-Verordnung macht dazu keine konkreten Aussagen. Bezogen auf einen Stoff erscheint die Benennung verschiedener rechtlich eigenständiger Repräsentanten jedoch nicht sinnvoll. Bezogen auf unterschiedliche Stoffe steht es Ihnen frei, pro Stoff jeweils einen anderen Repräsentanten für das jeweilige SIEF zu benennen.