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KomNet-Wissensdatenbank

Sind importierte Stahlrohre aus Russland registrierungspflichtig?

KomNet Dialog 5947

Stand: 16.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse

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Frage:

Wir importieren aus Russland nahtlose und geschweißte Stahlrohre (C-Stahlrohre und niedriglegierte) für allgemeine Verwendung (für Maschinenbau, Bau und Konstruktion). Es handelt sich dabei um 60.000/70.000 Tonnen im Jahr. Fällt diese Ware unter der Registrierungspflicht von REACH?

Antwort:

Stahlrohre könnten als Zubereitungen (in diesem Fall: Legierungen) oder als Erzeugnisse definiert werden. Bei welchem Verarbeitungsgrad die Zubereitung Stahl zum Erzeugnis wird, ist gerade in der Stahlindustrie noch in Diskussion. Da es sich hier um Rohre handelt, die als solche eingesetzt werden dürften, bestimmt die Form maßgeblich die Funktion; es handelt sich also um Erzeugnisse. Stahlrohre sind nicht dazu bestimmt, irgendwelche Stoffe freizusetzen. Die Bedingungen im Art. 7 (1) der REACH-Verordnung sind nicht erfüllt; eine Registrierung der Legierungsbestandteile im Stahl ist demnach nicht erforderlich.
C-Stähle und niedriglegierte Stähle enthalten relativ wenig Legierungsbestandteile (in jedem Fall unter 5 Gew.-%). Die Hauptbestandteile neben Fe (und C) sind wohl Cr, Ni, Mo, und die meist mitgeführten Elemente P und S. Unter den üblichen Legierungsbestandteilen finden sich keine „besonders besorgniserregenden Stoffe“. Nickel ist als sensibilisierend und krebserzeugend Kat. 3 eingestuft (R 40, R 43), und auch Kobalt wirkt sensibilisierend (R 42/43). Im Übrigen wird eine Exposition von Mensch oder Umwelt gegenüber Stoffen aus solchen Legierungen unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen meist auszuschließen sein. Somit ist auch keine Mitteilung nach Art. 7 Absatz 2 erforderlich.
Natürlich gelten beim Umgang mit Stahl die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, um z. B. Beeinträchtigungen bei der mechanischen (Späne, Metallstaub) oder thermischen (Schweißrauch) Verarbeitung zu vermeiden.
REACH definiert u. a. Registrierungs- bzw. Mitteilungspflichten gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki sowie Informations- bzw. Mitteilungspflichten entlang der Lieferkette (zwischen Herstellern/Importeuren und ihren Abnehmern, in beiden Richtungen). Neue oder gesonderte Melde- oder Mitteilungspflichten gegenüber lokalen oder nationalen Behörden sieht REACH nicht vor.