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KomNet-Wissensdatenbank

Wie genau muss die Verwendung bei der Registrierung angegeben werden?

KomNet Dialog 5924

Stand: 16.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

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Frage:

Ich habe eine Frage zur Angabe der Verwendung (Anlage VI): Reicht hier die Angabe „Verwendung in offenen System, Verwendung im geschlossenen System, etc. ...“ bzw. gemeinsam mit den Expositionsdaten der Hinweis auf industrielle Verwendung, gewerbliche Verwendung, Verwendung durch Verbraucher, oder müssen für die einzelnen Stoffen hier auch jeweils detailliertere Angaben gemacht werden? Beispiel: Ethylacetat, z. B. Einsatz Formulierungskomponente für Lack, oder Perchlorethylen, z.B. Oberflächenreiniger für Metalle oder auch Reaktionsmedium zu Herstellung von ...?

Antwort:

Ein Vorschlag zur Beschreibung der Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwendigerweise immer alle vier Deskriptoren verwendet werden müssen und z.B. die Information redundant sein kann.
1) Industrie Kategorie: In welchen Branchen wird der Stoff bzw. die fertige Zubereitung eingesetzt?
2) Technische Funktion des Stoffes oder Zubereitung für den Endanwender
3) Applikationsprozess
4) Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen
Das System, das im EU-TGD beschrieben wird, ist ein Vorschlag und keine Vorschrift! Allerdings ist davon auszugehen, dass Registranten, die sich nicht an das System halten, dies begründen werden müssen. Grundsätzlich eröffnet REACH aber jedem Akteur im Rahmen der Vorgaben eine gewisse Flexibilität in deren Umsetzung…
Die einzelnen Deskriptoren sollen entsprechend der vorgesehenen Verwendungen auszuwählen und zu kombinieren sein. Ein wichtiger Faktor ist dabei immer die jeweils zu erwartende Exposition von Arbeitnehmern, der Umwelt und den Verbrauchern, die sich dann auch in den zugehörigen Expositionsszenarien wiederfinden soll. Die Verwendung sollte also präzise genug beschrieben werden, um die relevanten Expositionen erkennen zu können. Die Vorschlagslisten für die verschiedenen Deskriptoren können vom Registranten jeweils ergänzt werden, sind also nicht abschließend.
Eine Beschreibung dieses Eingabesystems enthält der Leitfaden „Guidance on information requirements and chemical safety assessment“ – Chapter R.12: Use descriptor system (pdf-Datei, 301 kB).