KomNet-Wissensdatenbank
Wir verdünnen eingekaufte Schwefelsäure. Sind wir Hersteller oder nachgeschalteter Anwender?
KomNet Dialog 5923
Stand: 21.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen
Frage:
Wir kaufen z.B. 70%-ige Schwefelsäure innerhalb der EU. Anschließend verdünnen wir diese auf 20% und verkaufen sie weiter. Sind wir nun Hersteller einer 20%-igen Schwefelsäure und müssen diese bei der Agentur registrieren oder nachgeschalteter Anwender.
Antwort:
Unter REACH sind nur Stoffe registrierungspflichtig. Bei Schwefelsäure in verschiedenen Verdünnungen handelt es sich um ein Gemisch aus Säure und Wasser. Wasser fällt nicht unter die Registrierungspflicht, somit ist nur die Schwefelsäure registrierungspflichtig.
Diese Säure wird vom (Erst-)Hersteller oder Importeur registriert und dann zu verschiedenen Verarbeitern bzw. Anwendern weiterverkauft. Sie sind somit nachgeschalteter Anwender in der Lieferkette und müssen die Regelungen der Titel IV, V und XI einhalten, sind jedoch selbst nicht registrierungspflichtig für Schwefelsäure.
Hinweis: Beachten Sie bitte, ob Ihre Anwendung Bestandteil der identifizierten Anwendungen des Herstellers/Importeurs ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich einen anderen Hersteller suchen oder Ihre Anwendung selber an die Agentur melden.